| Ausleihbedinungen:
Die Hüpfburg muss gegen Diebstahl und Beschädigung auch außerhalb der Einsatzzeit geschützt sein.
Geeignetes Beaufsichtigungspersonal für den Einsatz stellt der Entleiher. Der Entleiher haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden, die durch die Benutzung der Hüpfburg entstehen. Es wird nur die technische Betreuung vom Verleiher übernommen.
Der Entleiher stellt das Personal für den Auf- und Abbau (mindestens 4 Personen).
Die Hüpfburg befindet sich auch einem Anhänger, benötigt wird ein Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung.
Der Entleiher übernimmt die Abholung und Rückgabe der Hüpfburg.
Die Hüpfburg wird an Dritte weder vermietet noch entliehen.
Der Entleiher trägt das Honorar des vom Verlag gestellten Betreuers. Wobei er für die korrekte Abrechnung des Arbeitsverhältnisses gemäß den sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. Das Honorar für den Betreuer wird nach Beendigung der Arbeitszeit bar ausgezahlt. Der Stundensatz beträgt 12,- € pro Stunde. Mindestens jedoch 60,- €. Falls sich der Entleiher verspäten sollte, muss der Betreuer ab dem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt werden.
Die Hüpfburg darf bei Regen und Schnee nicht aufgestellt werden.
Sollte der vereinbarte Termin nicht stattfinden oder verschoben werden, muss der Verlag spätestens einen Werktag vorher telefonisch benachrichtigt werden. Geschieht dies nicht, trägt der Entleiher die entstehenden Kosten.
Die Hüpfburg wird komplett mit allem zum Betrieb erforderlichen Zubehör zur Selbstabholung und zum Selbstaufbau bereitgestellt. Zur Aufstellung und zum Betrieb benötigen Sie nur noch eine ebene, ca. 12 x 12 Meter große Fläche, die frei von scharfkantigen Gegenständen ist, sowie einen 230 Volt Stromanschluss und das erforderliche Betreuungspersonal. Bei Beschädigung der Hüpfburg haftet der Veranstalter.
Trotz erheblicher Anschaffungskosten von ca. 14.500,- € verleihen wir unsere Hüpfburg kostenlos. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Sie während des gesamten Einsatzes der Hüpfburg von einem Betreuer begleitet. Dies verlängert die Lebensdauer der Hüpfburg und soll gerade unerfahrenen Entleihern helfen, das sehr große und schwere Spielgerät richtig aufzustellen und wieder fachgerecht abzubauen. Wir möchten Sie bitten, im üblichen Rahmen für die Verpflegung unseres Mitarbeiters zu sorgen. Selbstverständlich erwarten wir vom Entleiher ordnungsgemäßen und pfleglichen Umgang mit der Hüpfburg, damit noch viele weitere Entleiher Freude an ihr haben. Vergewissern Sie sich bitte, dass die hellen Flächen der Hüpfburg beim Auf- und Abbau nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Und noch eine Sache, die uns wirklich am Herzen liegt: Achten Sie bitte darauf, dass die Hüpfburg während des Betriebs nie unbeaufsichtigt bleibt und die Großen Rücksicht auf die Kleinen nehmen. Auf keinen Fall darf die Hüpfburg mit Schuhen betreten werden. So können Sie vermeiden helfen, dass es zu Unfällen kommt.
Hiermit bestätige ich, dass ich die Ausleihbedinungen gelesen habe und sie hiermit vollständig anerkenne.
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